Die bescheuerte Musikindustrie und die egoistischen Filesharer
Prolog
Anderntags schrieb ich einen Artikel über Flattr und habe dabei einen unverzeihlichen Fehler gemacht: ich habe in einem Nebensatz die widerliche, asoziale, egoistische Handlung des illegalen Downloadens von Musikstücken „Diebstahl“ genannt. Das ist juristisch zumindest ungenau, auch diskutabel, eventuell träfe „Erschleichung“ es besser, wer weiss das schon, ich jedenfalls nicht. Wesentlich besser wussten das jedoch zwei an sich vernünftige Menschen, nämlich Dirk von Gehlen und auch Marcel Weiss, die über ihren Kenntnisvorteil sogleich Artikel geschrieben haben, vom Tenor her ähnlich: Jehova, Jehova, immaterielle Güter kann man gar nicht stehlen, Kampfrhetorik! Wahrscheinlich ist es richtig, hier präziser auf das Wording zu achten, mein Fehler ist also klar ein Fehler – bezeichnend allerdings, dass Dirk von Gehlen in einem anderen Kontext kein Problem damit hat, immateriellen Werten das Wort Diebstahl anzuhängen, „Identitätsdiebstahl“ in diesem Fall. Noch interessanter ist, dass Marcel Weiss (zumindest vor einiger Zeit) mit deutlich spürbarer Empörung von „Screenshots klauen“ spricht – wenn er nämlich selbst irgendwie betroffen sein könnte. Jetzt, wo wir geklärt haben, dass bei allen Beteiligten die lebendige, verwendete Sprache zum Glück nicht der juristisch stets korrekten entspricht, ist es Zeit, mit tatsächlichen Argumenten abseits meiner neckisch-kleinlichen Revanche zum Hauptteil zu kommen, nämlich zu Pest und Cholera, oder um doch nochmal die juristisch korrekten Bezeichnungen zu wählen: zur Musikindustrie und den Filesharern.